Willkommen auf dem Portal für freie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Therapieberufen. Du arbeitest in der Ergotherapie, Physiotherapie oder Logopädie und bist schon selbstständig, oder interessierst Dich für eine Freiberuflichkeit, dann bist Du hier genau richtig. Freie Therapeuten bietet Dir Informationen für einen gelungenen Start in die Selbstständigkeit und Informationen rund um das Thema Selbstständigkeit selbst.

 

Wie werde ich freier Mitarbeiter oder freie Mitarbeiterin?

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Erfahre welche Schritte notwendig sind, um erfolgreich loszulegen.

Du arbeitest in der Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie und möchtest Dir nebenbei etwas aufbauen? Dann ist dieser Artikel für Dich interessant.

Welchen Umfang hat Deine freie Mitarbeit?

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Jobbörse für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Neues Jahr, neues Projekt. Wir feiern mit Dir den Start von Freie Therapeuten Jobs. Dem neuen Jobportal für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Privatpersonen, aber auch Praxen und Einrichtungen können kostenlos eine Anzeige schalten.

Du kennst jemanden, der Therapie sucht? Dann erzähl ihm doch von Freie Therapeuten Jobs.

4 Mythen über Freiberuflichkeit in den Therapieberufen

2 Abrechnungspraxen
2 Abrechnungspraxen schützen nicht automatisch vor Scheinselbstständigkeit. Es kommt auf das tatsächlich gelebte Auftragsverhältnis an.
Freie Mitarbeit ist verboten
Die Rechtssprechnung der letzten Jahre hat klar gezeigt, dass freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht per se scheinselbstständig sind.
Selbstständige müssen keine Sozialabgaben leisten
Soloselbstständige ohne Angestellte sind u.a. verpflichtet in die Rentenversicherung einzuzahlen.
Der Vergütungsanteil für die Praxis genügt als Kosten
Der Vergütungsanteil für die Abrechnungspraxis genügt nicht als alleiniger Beleg für Aufwendungen im Rahmen einer Selbstständigkeit.

Inflation und kein Ende? Freie Mitarbeit als Nebenverdienst kann Deine Lösung sein!

Du interessierst Dich für eine nebenberufliche Selbstständigkeit und bist Dir nicht sicher, was zu beachten ist? Freie Therapeuten kann Dir da weiterhelfen.

Als freie Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter im Nebenerwerb gelten für Dich die selben Bestimmungen und Regeln, wie für die hauptberuflich Tätigen. D.h., Du musst dich auch bei deinem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern anmelden. Es kommen allerdings noch ein paar Besonderheiten hinzu. Eine Besonderheit ist das Einholen einer Erlaubnis bei Deinen Arbeitgeber. Dieser könnte es Dir verbieten, wenn eine Konkurrenzsituation für ihn nicht zumutbar wäre. Das wird aber eher selten der Fall sein. Du solltest auch überlegen in welchem Umfang Du die Nebentätigkeit planst. Soll Deine freie Mitarbeit ein Minijob sein? Oder möchtest Du mehr verdienen? Für einen weitere Details lies doch unseren Artikel.