Willkommen auf dem Portal für freie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Therapieberufen. Du arbeitest in der Ergotherapie, Physiotherapie oder Logopädie und bist schon selbstständig, oder interessierst Dich für eine Freiberuflichkeit, dann bist Du hier genau richtig. Freie Therapeuten bietet Dir Informationen für einen gelungenen Start als freier Mitarbeiter in der Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie. Erfahre mehr über die Voraussetzungen für Deine Selbstständigkeit und informiere Dich über wichtige Themen.

 

Wie werde ich freier Mitarbeiter oder freie Mitarbeiterin?

freier mitarbeiter physiotherapie

Erfahre welche Schritte notwendig sind, um erfolgreich loszulegen.

Du arbeitest in der Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie und möchtest Dir nebenbei etwas aufbauen? Dann ist dieser Artikel für Dich interessant. Freie Mitarbeit könnte Dein Weg zur finanziellen Selbstbestimmung sein. Kehre schlechten Arbeitsbedingungen den Rücken und mach Dein eigenes Ding!

Welchen Umfang hat Deine freie Mitarbeit?

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4 Mythen über Freiberuflichkeit in den Therapieberufen

2 Abrechnungspraxen
2 Abrechnungspraxen schützen nicht automatisch vor Scheinselbstständigkeit. Es kommt auf das tatsächlich gelebte Auftragsverhältnis an.
Freie Mitarbeit ist verboten
Die Rechtssprechnung der letzten Jahre hat klar gezeigt, dass freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht per se scheinselbstständig sind.
Selbstständige müssen keine Sozialabgaben leisten
Soloselbstständige ohne Angestellte sind u.a. verpflichtet in die Rentenversicherung einzuzahlen.
Der Vergütungsanteil für die Praxis genügt als Kosten
Der Vergütungsanteil für die Abrechnungspraxis genügt nicht als alleiniger Beleg für Aufwendungen im Rahmen einer Selbstständigkeit.

Inflation und kein Ende? Freie Mitarbeit als Nebenverdienst kann Deine Lösung sein!

Du interessierst Dich für eine nebenberufliche Selbstständigkeit und bist Dir nicht sicher, was zu beachten ist? Freie Therapeuten kann Dir da weiterhelfen.

Als freie Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter im Nebenerwerb gelten für Dich die selben Bestimmungen und Regeln, wie für die hauptberuflich Tätigen. D.h., Du musst dich auch bei deinem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern anmelden. Es kommen allerdings noch ein paar Besonderheiten hinzu. Eine Besonderheit ist das Einholen einer Erlaubnis bei Deinen Arbeitgeber. Dieser könnte es Dir verbieten, wenn eine Konkurrenzsituation für ihn nicht zumutbar wäre. Das wird aber eher selten der Fall sein. Du solltest auch überlegen in welchem Umfang Du die Nebentätigkeit planst. Soll Deine freie Mitarbeit ein Minijob sein? Oder möchtest Du mehr verdienen? Für einen weitere Details lies doch unseren Artikel.

Keine Angst vor dem Statusfeststellungsverfahren

Das Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung sorgt seit Jahren für Unsicherheit in der Therapiebranche. Viele Praxen lehnen deswegen eine Kooperation mit freien Mitarbeitern ab. In der Vergangenheit konnte die Statusfeststellung erst nach Beginn der Zusammenarbeit beantragt werden. Dies hatte zur Folge, dass im Falle eines negativen Bescheides die Praxis zum Teil hohe Summen an Nachzahlungen zu leisten hatte. So etwa die Lohnsteuer.

Die Deutsche Rentenversicherung hat nun ihre Prüfpraxis geändert und das Verfahren kann nun vor Beginn der freien Mitarbeit durchgeführt werden. Wir von Freie Therapeuten freuen uns über diesen Fortschritt, der Praxen und freien Mitarbeiterinnen nun Rechtssicherheit im Vorhinein bietet.

Solltest Du als freier Mitarbeiter oder Mitarbeiterin auf der Suche nach einer Kooperationspraxis sein, kannst Du nun der Praxis die Befürchtung nehmen in Regress genommen zu werden.

Selbstständig oder nicht? Mach unser kleines Quiz für mehr Durchblick!

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Erstellt von Freie Therapeuten

Ist eine Selbstständigkeit etwas für mich?

1 / 12

Ich kann ohne festes Einkommen nachts gut schlafen.

2 / 12

Ich möchte mich selbstständig machen, weil ich Spaß an meiner Arbeit habe und von meinen Fähigkeiten überzeugt bin.

3 / 12

Anstellung nervt!

4 / 12

Ich stecke mein Geld lieber in private Altersversorgung als in ein neues Smartphone.

5 / 12

Mein Umfeld würde mich als umtriebig bezeichnen.

6 / 12

Ich gehe Konflikten aus dem Weg.

7 / 12

Mein Umfeld gibt mir Rückhalt und unterstützt mich.

8 / 12

Kleine Rückschläge können mich mal!

9 / 12

Freitag um 1 mach ich dann meins!

10 / 12

Ich traue es mir zu, mich in Rechtsthemen, Buchhaltung und Finanzen einzuarbeiten.

11 / 12

Ich bin lösungsorientiert und habe einen Plan C für Plan B.

12 / 12

Ich bin gut darin mich zu organisieren.

Dein Ergebnis ist

Die durchschnittliche Punktzahl ist 73%

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Außenwerbung und Scheinselbstständigkeit

Hast Du eigentlich eine eigene Website für Dein Business? In Zeiten von Social Media ist es kaum zu glauben, dass Therapeutinnen und Therapeuten keine eigene Website besitzen. Aber das kommt immer wieder vor.  Ein eigener Internettauftritt ist nicht nur eine super Möglichkeit, um an neue Aufträge zu kommen, es kann auch ein positives Kriterium sein, wenn es um das Angstthema Scheinselbstständigkeit geht.

Sowohl im Statusfeststellungsverfahren, als auch bei einer Klage gegen einen Bescheid der Rentenversicherung, wird der Punkt Außenwerbung näher angesehen. Flyer und Visitenkarten sind zwar auch Mittel der Werbung, erscheinen allerdings im Jahr 2024 etwas oldschool. Eine informative Website gibt Dir dagegen die Chance Dich positiv von Deiner Konkurrenz abzuheben und „offiziell am Markt“ aufzutreten. Wer es sich nicht zutraut eine Seite mit Hilfe einen Baukastenanbieters wie jimdo  zu erstellen, der kann natürlich einen Webdesigner beauftragen. Das wird allerdings schnell kostspielig.

Wenn Du eine Firmen-Website selbst erstellen möchtest, solltest Du dich auch mit dem Thema Suchmaschinenoptimierung (SEO) beschäftigen. SEO ist notwendiger Bestandteil, damit Deine Seite von Suchmaschinen nicht nur gefunden wird, sondern auch auf den vorderen Rängen auftaucht. Mehr zum Thema Scheinselbstständigkeit kannst hier erfahren. Dort findest Du auch ein Urteil zu einem freien Mitarbeiter aus der Physiotherapie.

Website & SEO

Modernes Marketing für Therapeutinnen und Therapeuten kommt im Jahr 2023 nicht ohne professionellen Webauftritt aus.  Lies mehr zu dem Thema und schau in unsere Checkliste für Websites.

Erfahre auch mehr über Suchmaschinenoptimierung und platziere deine Website auf den vorderen Rängen.

Warum Du als freier Mitarbeiter in der Physiotherapie Deinen Rahmenvertrag kennen solltest!

Egal ob dein Berufsfeld die Ergotherapie, Logopädie oder Physiotherapie ist, Du solltest Dich mit den jeweiligen Rahmenverträgen auskennen. Aber warum ist das wichtig? Die Rahmenverträge regeln Deine Berufausübung. Das reicht von allgemeinen Regelungen, wie der Qualifikation, bis hin zu Vereinbarungen wie eine Verordnung zum Beispiel geändert werden darf.

Die Rahmenverträge werden zwischen den Krankenkassen und Berufsverbänden verhandelt. Das gilt auf für die Vergütung. Es kommt in regelmäßigen Abständen zu Änderungen. Aktuell ist die Blankoverordnung in der Ergotherapie und Physiotherapie ein heißes Thema in den Beratungsrunden.

Für einen schnellen Überblick haben die Krankenkassen Frage-Antwort-Kataloge zusammengestellt. Die findest Du unter Verträge & Vergütung.

Was weißt Du über die Telematikinfrastruktur?

Telematikinfrastruktur? Warum soll ich mich damit beschäftigen? Ganz einfach, es wird Dir nichts anderes übrigbleiben! Ab 2026 wird der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) für Heilmittelerbringer verpflichtend sein. Eine Abrechnung von gesetzlich Versicherten wird dann nicht mehr anders möglich sein.

Aber was ist TI eigentlich? TI ist eine gesicherte Austauschplattform für Akteure im Gesundheitswesen. Therapeutinnen und Therapeuten werden so zukünftig mit Ärzten kommunizieren, Patientdaten einsehen können, Verordnungen erhalten und mit den Kassen abrechnen. Das gute alte Papierrezept wird für gesetzlich Versicherte wegfallen und ab Juli 2026 wird es Heilmittelverordnungen nur noch in elektronischer Form geben. Für Physiotherapeutinnen ist der Anschluss an die TI bereits jetzt freiwillig möglich.

Um an die TI  angeschlossen werden zu können, werden auf die Therapiepraxen Anschaffungskosten für Hardware und Software zukommen. Bislang wurden diese Kosten zum Teil erstattet. Aktuell ist die Refinanzierung noch nicht geklärt. Klar ist, dass auch freie Mitarbeiter in der Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie einen Anschluss benötigen werden.