Um in eine Selbstständigkeit als freier Mitarbeiter oder freie Mitarbeiterin zu starten, braucht es nur 6 formale Schritte. Egal ob Du in der Logopädie, Physiotherapie oder Ergotherapie tätig bist, Du musst folgende Formalien abhaken, um Dich selbstständig zu machen. Diese Schritte sind genauso wichtig, wenn Du Dich nebenberuflich als Honorarkraft aufstellen möchtest.

  • Anmeldung beim Finanzamt
  • Anmeldung bei der Krankenkasse
  • Anmeldung bei der Rentenversicherung
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
  • Berufshaftpflicht
  • Vertrag mit einer Abrechnungspraxis
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Der Gang zum Finanzamt

Schritt 1 in die Selbstständigkeit ist die Anmeldung beim Finanzamt. Als Therapeutin  oder Therapeut gehört man in die Gruppe der freien Berufe. Es ist deswegen nicht nötig sich beim Gewerbeamt anzumelden, die Meldung an das Finanzamt genügt. Dort erhält man eine Steuernummer über die alles weitere abgewickelt wird. Es ist also keine Gewerbesteuer fällig. Zusätzlich ist ein freier Therapeut in der Regel umsatzsteuerbefreit.

Versicherungen

Als nächstes sollte man sich rechtzeitig, um den Abschluss einer Krankenversicherung kümmern. Hier kann man zwischen privaten und gesetzlichen Kassen wählen. Denn auch viele gesetzliche Krankenkassen bieten Verträge für Selbstständige an. Diese hat das Recht eventuell einen zusätzlichen Beitrag festzulegen. Wichtig ist auch die Anmeldung bei der deutschen Rentenversicherung. Therapeuten sind zwangsversichert. D.h., sie müssen Beiträge an die Rentenversicherung abführen. Der aktuelle Beitragssatz beträgt 18,6 % der Einnahmen. Außerdem verlangen einige Bundesländer, dass selbstständige Therapeuten sich bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt anmelden. Eine weitere Pflicht ist die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Die Berufsgenossenschaft ist die Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung.

Zum Schluss fehlt noch der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachdenken. Freie Mitarbeiter werden zwar nicht explizit in den Rahmenverträgen erwähnt, aber Selbstständige müssen eine solche Versicherung vorweisen können. Außerdem gibt es die Möglichkeit zu Beginn der Freiberuflichkeit auf Antrag in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Offiziell heißt das „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“.

Der deutsche Staat sorgt für ein großes Maß an Absicherung. Dieses kommt allerdings zu einem hochen Preis. Hier siehst Du die Beiträge zur Sozialversicherung.

  • Rentenversicherung 18,6 %
  • Krankenversicherung 14,6 % ohne Zusatzbeitrag
  • Arbeitslosenversicherung 2,60 %
  • Pflegeversicherung 3,4 % bzw. 4,0 % für Kinderlose

Wie rechne ich ab?

Um Verordnungen von gesetzlich Versicherten abrechnen zu können, ist es notwendig eine Kooperation mit einer Praxis einzugehen, die dies kann. Es wird dann in der Regel ein Vertrag über eine freie Mitarbeit geschlossen. In diesem Vertrag wird dann als Vergütung ein bestimmter Prozentsatz der Vergütung durch die Krankenkassen festgelgt. An dieser Stelle ist es wichtig sich mit dem Thema Scheinselbstständigkeit zu befassen. Die Kooperationspraxis ist im Übrigen dazu verpflichtet freie Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle zu melden. Für die Abrechnung von Privatpatienten genügt eine Rechnung, die auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung gestellt wird. Den der Vertragspartner ist in diesem Fall nicht die Kasse, sondern der Patient selbst.

Wie Du merkst, gibt es vieles zu bedenken. Da freie Mitarbeit immer wieder in der Kritik ist, macht es Sinn sich darüber zu informieren welche Anforderungen an die Ausübung der freien Mitarbeit gestellt werden. Einen Überblick findest Du hier.

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