Gesetzliche Krankenversicherung

Egal zu welcher Gruppe von Heilmittelerbringern Du zählst, es gibt Rahmenverträge mit dem GKV-Spitzenverband über die Ausübung der Berufe und die Vergütung der Leistungen.

Ein Blick in die neuen Rahmenverträge kann sich lohnen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Nach langem Ringen um Details, und zum Teil stark kritisierten Schiedssprüchen, sind die neuen Verträge raus.

Im Fragen-Antwort-Katalog werden wichtige Themen zu den neuen Verträgen näher erklärt. Von „Beginn der Therapie“ bis zur „Abrechnung von Leistungen“ können die wichtigsten Regeln nachgelesen werden.

Nebenstehend findest Du die entsprechenden Kataloge.

Wenn Du wissen möchtest, ob die Diagnose auf einer Verordnung unter den langfristigen Heilmittelbedarf fällt, dann schau in die Liste des gemeinsamen Bundesausschusses.

Deine Patientin oder Patient benötigt langfristig Heilmittel und die Diagnose steht nicht auf der Liste? Es gibt die Möglichkeit einen Antrag zu stellen!

Informationen und einen Antragsvordruck findest du nebenstehend.

Du möchtest telemedizinische Leistungen anbieten oder tust das schon? Schau in der Liste der GKV nach, welcher Anbieter zertifiziert ist und den Anforderungen an den Datenschutz erfüllt.

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Hier findest Du die Verträge für die Ergotherapie und Physiotherapie, die mit der DGUV geschlossen wurden.