Um sich nebenberuflich selbstständig zu machen sind nur wenige Formalien abzuhaken. Allerdings gibt es auch ein paar Besonderheiten, die Du bedenken solltest bevor Du Dich selbstständig machst. In diesem Artikel erfährst Du was zu tun ist, um zum Beispiel als freiberuflicher Physiotherapeut ohne Praxis loszulegen. Nachfolgend siehst Du eine Übersicht der wichtigsten Punkte.

  • Anmeldung beim Finanzamt
  • Krankenkasse
  • Rentenversicherung
  • Berufsgenossenschaft
  • Erlaubnis Arbeitgeber
  • Eventuell Anmeldung beim Gesundheitsamt
  • Kooperationspraxis

1Die freie Mitarbeit im Nebenberuf ist eine gute Möglichkeit zusätzliches Einkommen zu beziehen. Bevor es allerdings losgehen kann, sind ein paar Dinge zu bedenken. Ein wichtiger Punkt ist der Umfang der Nebentätigkeit. Je nach dem, ob die freie Mitarbeit als Minijob oder darüber hinaus geplant ist, gelten andere Bestimmungen.

Für einen Minijob gilt 2024 eine Hinzuverdienstgrenze von 538 €. Bis zu dieser Grenze müssen keine Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden. Ansonsten sind Heilmittelerbringer ohne Angestellte in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Sollte die Selbstständigkeit über die Minijob-Grenze hinausgehen, macht es Sinn nicht den Pflichtbeitrag für Selbstständige zu zahlen, sondern einen einkommensgerechten Beitrag zu beantragen. Der Pflichbeitrag für Selbstständige beträgt momentan 657,51 € im Westen und 644,49 € im Osten.  Im Fall des einkommensgerechten Beitrags werden dann 18,6 % der tatsächlichen Einnahmen an die Rentenversicherung abgeführt.

Die Grenze von 538 € ist auch für die meisten Krankenkassen wichtig. Ein Nebenverdienst muss auch der eigenen Krankenkasse gemeldet werden. Diese kann unter Umständen einen zusätzlichen Beitrag fordern. Z.B. wenn die Einnahmen das Einkommen aus dem Haupterwerb übersteigen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Erlaubnis durch den Arbeitgeber. Diese Erlaubnis sollte auf jeden Fall schriftlich eingeholt werden, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden.

Ansonsten sind die weiteren Schritte, um sich selbstständig zu machen ganz einfach. Es bleibt noch die Anmeldung beim Finanzamt, der Berufsgenossenschaft und unter Umständen dem Gesundheitsamt. Das Finanzamt erteilt eine Steuernummer für die Steuererklärung, denn die Einkünfte sind einkommenssteuerpflichtig. Die Berufsgenossenschaft, als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung, fordert einen Beitrag gemessen an der Höhe der Einkünfte, bzw der gewünschten Versicherungssumme. Ergotherapeutinnen zahlen zum Beispiel 2023 254,92 € pro Jahr für eine Versicherungssumme von 30 000 €. Auch hier besteht eine Versicherungspflicht!

Außerdem sind selbstständige Therapeutinnen und Therapeuten in manchen Bundesländern verpflichtet sich bei dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

Wenn all diese Formalien abgehakt sind, bleibt noch die Kooperation mit einer Praxis, um gesetzlich Versicherte behandeln zu können. Privatpatientinnen können ohne eine solche Kooperation betreut werden, da ein Vertrag mit dem Patienten besteht und nicht mit der Krankenkasse.

Ein wichtiges Thema als freiberuflicher Physiotherapeut ohne Praxis ist die Scheinselbstständigkeit. Das gilt auch für Ergotherapeutinnen und Logopäden. Auch wenn die Tätigkeit als Nebenerwerb ausgeübt wird, solltest Du Dich mit diesem Thema beschäftigen!

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