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Honorarkraft im Klinikum

Hallo, ich würde gerne ab und zu als Honorarkraft in einem Klinikum aushelfen. Ich bin Logopädin und in einer Praxis angestellt. Könnte ich dafür einfach eine Freiberuflichkeit anmelden ? Oder lieber Kleingewerbe? Ich bin für jeden Tipp dankbar. 

Da ich ja dann wiederholend bei ein und derselben Klinik aushelfen würde, stellt sich mir auch die Frage, ob dies Probleme einer "Scheinselbstständigkeit" mit sich bringen könnte. 

Liebe Grüße

Hallo,

Du bist als Logopädin Angehörige der "freien Berufe". So meldest Du Dich dann auch beim Finanzamt an. Therapeuten betreiben kein Gewerbe und müssen deshalb auch keine Gewerbesteuer zahlen.

Das Problem mit der Scheinselbstständigkeit besteht bei nur einem Auftraggeber tatsächlich. Du kannst allerdings bereits vor Aufnahme der Tätigkeit ein Statusfeststellungsverfahren einleiten. Das Risiko von Nachzahlungen trägt ansonsten die Klinik.

Hoffentlich helfen Dir die Tipps!

Nur für das Klinikum ist in unserem Fall nicht möglich. 1.Scheinselbstständigkeit und 2. Rentenversicherung. Ich habe das alles durch …. 
leider hat auf meinen Beitrag vor zwei Monaten niemand geantwortet. Hätte gerne gewusst wie es bei Kollegen ist … 

Bei mir kam der Vertrag mit der Praxis nicht zustande, da im Statusfeststellungsverfahren bemängelt wurde, dass ich meine Patienten nicht selbst „generiere“. Sprich keine Kassenzulassung habe … (Urteil vom März 23). Nun habe ich mich mit Privatpraxis /Flyern/ Mundpropaganda etc. auf den Weg gemacht. Schade für meine Kollegen und für die Kassenpatienten… 

Anhörung bei der Rentenversicherung steht noch aus. Die sind unerhört frech teilweise. Ich verstehe nicht, weshalb wir Therapeuten uns nicht zusammentun und dagegen vorgehen. Wo sind all die freien Mitarbeiter und ihre Praxen, die seit 3/23 dieses Problem haben ? 
Noch dazu bin ich ja halbtags in der Klinik angestellt und bereit auch gerne zusätzlich noch in die RV einzuzahlen. Wird alles nicht berücksichtigt. Völlig unverständlich… 

zu Lasten unserer Patienten!!