Freiberuflich arbeiten
Zitat von Max am 5. Juli 2023, 13:45 UhrNachdem man eine Praxis rein für die Abrechnung gefunden hat, ein gewisser Kundenstamm aus Hausbesuchen besteht und auch die Bürokratie bewältigt ist, steht einer Freiberuflichen Tätigkeit nichts mehr im Weg.
Welche Problematik/Erfahrungen wurden hierzu gemacht?
Mir wurde immer gesagt, für die Selbständigkeit ist eine eigene Praxis Pflicht.
Nachdem man eine Praxis rein für die Abrechnung gefunden hat, ein gewisser Kundenstamm aus Hausbesuchen besteht und auch die Bürokratie bewältigt ist, steht einer Freiberuflichen Tätigkeit nichts mehr im Weg.
Welche Problematik/Erfahrungen wurden hierzu gemacht?
Mir wurde immer gesagt, für die Selbständigkeit ist eine eigene Praxis Pflicht.
Zitat von Freie Therapeuten am 5. Juli 2023, 17:49 UhrHallo Max,
freie Mitarbeit ist, entgegen vieler Behauptungen, nicht verboten. Du brauchst für die Abrechnung gesetzlich Versicherter allerdings eine Kooperation mit einer Praxis. Eine Kassenzulassung bekommen bislang leider nur Praxen. Falls Du ausschließlich Privatpatienten behandelst, kannst Du einfach Rechnungen stellen.
Für Dich als freien Mitarbeiter ist das Thema Scheinselbstständigkeit wichtig. Kommt es zu einer Überprüfung durch die deutsche Rentenversicherung, kann auf die Kooperationspraxis ein hoher Regress zukommen. Es kann dann sein, dass die Lohnsteuer für die gesamte Zeit des Kooperationsverhältnisses nachgezahlt werden muss. Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst Du auch selbst ein Statusfeststellungverfahren einleiten. Erfahrungsgemäß hängt die Beurteilung stark von dem jeweiligen Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin ab. Das ist das eigentliche Problem mit der freien Mitarbeit.
Auf der Seite "Scheinselbstständigkeit" findest Du zwei Urteile zu dem Thema.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter!
Hallo Max,
freie Mitarbeit ist, entgegen vieler Behauptungen, nicht verboten. Du brauchst für die Abrechnung gesetzlich Versicherter allerdings eine Kooperation mit einer Praxis. Eine Kassenzulassung bekommen bislang leider nur Praxen. Falls Du ausschließlich Privatpatienten behandelst, kannst Du einfach Rechnungen stellen.
Für Dich als freien Mitarbeiter ist das Thema Scheinselbstständigkeit wichtig. Kommt es zu einer Überprüfung durch die deutsche Rentenversicherung, kann auf die Kooperationspraxis ein hoher Regress zukommen. Es kann dann sein, dass die Lohnsteuer für die gesamte Zeit des Kooperationsverhältnisses nachgezahlt werden muss. Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst Du auch selbst ein Statusfeststellungverfahren einleiten. Erfahrungsgemäß hängt die Beurteilung stark von dem jeweiligen Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin ab. Das ist das eigentliche Problem mit der freien Mitarbeit.
Auf der Seite "Scheinselbstständigkeit" findest Du zwei Urteile zu dem Thema.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter!