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Gerichtsurteil vom 17.3.23 Landessozialgericht Hannover Bremen

Liebe Kollegen, 

bin Logopädin, angestellt in einer Klinik. Seit April 24 zusätzlich noch freiberuflich unterwegs- bzw. das war der Plan. Habe einen Kooperationsvertrag mit dem SAPV und ab Herbst eventuell auch noch mit unserem dazugehörigen (neugebauten) Hospiz. Um nicht als scheinselbstständig zu gelten beim Finanzamt, habe ich außerdem in einer Praxis angefragt und im rahmen dessen wurde ein Clearing bei der Rentenversicherung in Auftrag gegeben. 

Die RV beruft sich nun auf ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (L2BA 39/22 vom 17.3.23) und untersagt mir eine Tätigkeit in einer Praxis. Nach mehreren Telefonaten, Briefen usw. bin ich jetzt kurz vor einem mündlichen Anhörungsverfahren. Meine Emotionen kochen nur noch hoch... und ich bin mehr als sauer über diese Art der Bürokratie und das Vorgehen der RV. Die letzte Aussage am Telefon war: " Es könne nun alles etwas länger dauern, da sie momentan sehr viel zu tun hätten, da ich kein Einzelfall sei und es sehr viele Therapeuten beträfe." 

Ich weiß nicht, wie es euch geht. Die Wartelisten der Praxen sind lang. Patienten, die ich aus der Klinik entlasse finden keinen Therapeuten (in meinem Fall Logopädie). Hausbesuche bieten mittlerweile nicht mehr alle Praxen an. Gründe dafür sind bekannt. Ich wollte einen Beitrag dazu leisten, hier ein wenig zu unterstützen. Und nun das.... 

Wer hat hierzu Erfahrungen? Warum wehren wir uns nicht? Sammelklagen etc. ? Ich finde es nur noch peinlich wie unser Gesundheitssystem immer mehr den Bach runter geht. Leidtragende sind unsere Patienten. 

Ich hoffe, hier Gleichgesinnte zu finden. 

Viele Grüße Angela 

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