Informiere Dich über die Voraussetzungen für eine freie Mitarbeit in der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Leider gibt es bislang keinen offiziellen Kriterienkatalog. Freie Therapeuten hat sich für Dich die jüngste Rechtsprechung angesehen und gibt Dir einen Überblick!
Auftragsvermittlung durch Praxis
Bei der Vermittlung von Patienten ist Vorsicht geboten. Der eigene Klientenstamm ist ein Merkmal für Selbst- ständigkeit. Es darf auf keinen Fall eine Pflicht zur Übernahme von Aufträgen geben.
Erstkontakt
Wie kommt der Erstkontakt zustande? Gibt es die Möglichkeit über eine Homepage oder Visitenkarten direkt Kontakt zu einen freiem Mitarbeiter oder Mitarbeiterin zu suchen?
Auftritt
Ein Unternehmen tritt durch Werbung aktiv am Markt auf. Etwa durch eine Homepage oder Flyer.
Auftritt in der Praxis
Bei Tätigkeiten in einer Praxis sollte es ein eigenes Schild, Kleidung und einen eigenen Raum geben. Es muss ersichtlich sein, dass der freie Mitarbeiter nicht ein Angestellter ist.
Arbeit in einer Praxis
Die FM darf nicht in die Organisation der Praxis eingebunden sein. Keine Nutzung von EDV, Telefon etc.. Keine Teilnahme an Teamsitzungen oder Absprachen mit Angestellten.
Auftragsverhältnis
Der FM ist nicht weisungsgebunden. Er entscheidet über Arbeitszeiten, Therapien und Urlaub eigenständig.
Rechnungen
Der FM zieht die Zuzahlungen selbst ein. Dies gilt auch für Privatrechnungen.
Betriebsmittel
Eine Unternehmerin hat Kosten für Betriebsmittel. Z.B. Materialien, EDV und Auto.
Betriebsmittel
Der Anteil für die Abrechnungspraxis genügt nicht alleinig als Betriebsausgabe. Es kann u.a. eine Pauschale für Material oder Miete im Vertrag festgehalten werden.
Vergütung
Die Vergütung für Leistungen sollte weitaus höher sein als bei Angestellten.
Sozialabgaben
An Sozialversicherungen fallen die Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft und Kranken- und Pflegekasse an.
Arbeitslosenversicherung
Selbstständige können innerhalb der ersten 3 Monate freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eintreten.
Vertrag mit Kooperationspraxis
Der Vertrag wird frei verhandelt und nicht einseitig von der Praxis bestimmt.
Ausgaben
Die freie Mitarbeiterin verfügt über eine eigene Berufshaftversicherung. Sie ist auch bei der Berufsgenossenschaft gemeldet.
Verhältnis zum Praxisinhaber
Weder vor oder nach der Kooperation war der freie Mitarbeiter in der Praxis angestellt.
Statusfeststellungsverfahren
Das Statusfeststellungsverfahren kann vor Beginn der Kooperation durchgeführt werden, wenn ein Vertrag geschlossen wurde.
Statusfeststellungsverfahren
Das Statusfeststellungsverfahren muss für jedes Kooperationsverhältnis durchgeführt werden.
Du möchtest wissen wie Du freie Mitarbeiterin bzw. freier Mitarbeiter in der Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie wirst? Freie Therapeuten stellt Dir die Infos in dem Artikel „6 Schritte in die Selbstständigkeit“ zur Verfügung.